Arbeit im Ausland – was ist wissenswert?

Arbeit im Ausland – was ist wissenswert?

Vertrag für Fachleute: unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Unternehmen.

 

Arbeitszeit: etwa 162 Stunden pro Monat (8 Stunden pro Tag); eventuell Überstunden.

 

Vergütung: wird monatlich per Banküberweisung auf das Konto des Kandidaten gezahlt. Wenn der Arbeitnehmer kein Bankkonto in dem Land hat, in dem er arbeitet, sollte er dies tun oder ein Fremdwährungskonto eröffnen
Die Höhe der Vergütung hängt vom Arbeitsort, vom Beruf, von den Qualifikationen und Fähigkeiten des Kandidaten ab.

 

Fremdsprachen: sie sind notwendig (Deutschland, Österreich, Schweiz – Deutschkenntnisse; Belgien, Niederlande, Skandinavien – minimale Grundkenntnisse in Englisch).

 

Fahrt zur Arbeit: für den Kandidaten werden keine Kosten für den Treibstoff/Fahrschein erstattet (außer für Babysitter – Pflegeheim/deutsche Firma übernimmt die Fahrtkosten).

 

Lebenslauf: erforderlich in Deutsch (Arbeit in DE, AT, SUI) oder Englisch (BE, NL, Skandinavien). Wir bieten jedoch allen Kandidaten, die Probleme mit der Erstellung eines solchen Lebenslaufs haben, Rat und Hilfe an.

 

Arbeitsplatz: für die Arbeit in Deutschland, hauptsächlich in den westlichen und südlichen Regionen des Landes.
Die meisten Angebote in Österreich liegen in der Region Tirol.
Wir rekrutieren für die Schweiz in den deutschsprachigen Kantonen der Nordschweiz.
Im Falle Belgiens handelt es sich hauptsächlich um Westflandern, während es sich im Falle der Niederlande hauptsächlich um zentrale und südwestliche Regionen handelt.
Es wird erwartet, dass der Kandidat bereit ist, an dem vom Arbeitgeber angegebenen Ort zu arbeiten. Die Kandidaten sollten bereit sein, umzuziehen – der Auftrag kann 2 Wochen, 3 Monate oder ein Jahr dauern.

 

Polnischer Koordinator: In jedem Fall und für jedes Angebot gibt es die Möglichkeit, Details in der polnischen Sprache zu besprechen.

 

Unterkunft: von einem ausländischen Unternehmen bereitgestellt. In einigen Fällen von einem ausländischen Unternehmen und in anderen Fällen vom Kandidaten bezahlt. Meistens handelt es sich dabei um Pensionen oder Arbeiterhotels (deutschsprachiger Raum) oder Zimmer in Ein- und Reihenhäusern (Belgien, Niederlande).

 

Je nach Arbeitgeber und Angebot können dies Einzel- (meistens) oder Doppelzimmer sein. In sporadischen Fällen handelt es sich um 3- oder 4-Bett-Zimmer. Der Kandidat erhält diese Informationen immer, bevor er zur Arbeit ausreist, und hat die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen.

 

Reise von der Unterkunft zur Arbeit: normalerweise ist der Kandidat dafür selbst zuständig. Wenn der Kandidat kein eigenes Auto hat, kann er die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen oder, nach Absprache mit einem der Mitarbeiter, gemeinsam in einem Auto fahren. Einige Unternehmen in Belgien und Dänemark erlauben, ein Firmenwagen gegen eine geringe Gebühr zu mieten und zu nutzen.

 

Sozialleistung: Die Arbeiter sind legal mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt. Über die Vorteile dieser Art von Beschäftigung können Sie HIER lesen.

 

Erster Tag: in der Regel am Sonntag zur Unterkunft, dann am Montag sollte man zur Vertragsunterzeichnung in das Büro des deutschen Arbeitgebers gehen. Dann erhalten die Mitarbeiter die Adresse des Arbeitsplatzes, die sie ab Dienstag übernehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, je nach Verfügbarkeit des Kandidaten.

 

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